D-TRUST TSE Modul V1.0

14.10.2022

wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass am 13. Oktober 2022 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben eine Übergangsregelung für den Einsatz der D-TRUST TSE Modul V1.0 veröffentlicht hat.

Demnach darf diese TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden.

Wichtig: Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben anbei.

Aktuell bewerten wir den weiteren Inhalt des Schreibens, um nachfolgend die weiteren Schritte mit unseren Kunden zu besprechen. 

Anbei das Schreiben und hier der Link zum BMF:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-10-13-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH.html